Hallo Leute,
in den letzten Tagen und Stunden ist der Fall „Nackter Stahl klagt gegen Prometheus Games“ immer heftiger in den bekannten Foren, ob gross, ob klein, und in diversen Blogs diskutiert worden.
Jetzt habe ich mal einen Artikel gefunden der wie es so schön auf der Blog-Seite heisst „aus Sicht eine unbeteilidigten Juristen-Rollenspielers“ ist.
Dabei handelt es sich um den Blog von Jan-Tobias Kitzel, der u.a. durch seine Arbeit als Chefredakteur von LodlanD bekannt ist.
Hier sein Artikel zum Thema:
In den letzten Tagen ging es in der RPG-Gemeinde hoch her, nachdem herauskam, dass der Verlag “Nackter Stahl” seinen Mitbewerber “Prometheus Games” verklagt. Nein, die Hintergründe werde ich hier nicht nochmal ausbreiten, das haben genug andere schon getan. Den IMHO besten Überblick liefert hier (mal wieder *g*) die LORP:
“Weitere Stellungnahme von Prometheus Games”
“Stellungnahme von Nackter Stahl zur Klage”
[Unter dem ersten LORP-Link oben sind die eingescannten Justizunterlagen downloadbar.]
Lesenswert ist hier auch der Kommentar bei sirdoom´s bad company weblog: “Hephaistos”.
Ich möchte die Geschichte mehr aus der juristischen Warte heraus sehen. Denn die eigentlichen – gerade menschlichen – Hintergründe werden sich wohl lediglich den Beteiligten erschließen. Stellung klar pro NaSt oder PG möchte ich daher nicht beziehen, auch die Systeme kenne ich nicht persönlich. Als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) interessieren mich dafür die rechtlichen Erörterungen beider Seiten umso mehr.
Und da ist meine Sicht eindeutig: Die Argumentation von “Nackter Stahl” bewegt sich IMO auf dünnem Eis, verdammt dünnem Eis, insbesondere was die Plagiatsvorwürfe angeht. Die Gegenüberstellung der verwendeten Begriffe in der Klageschrift von NaSt hat mich mehrmals zum Schmunzeln gebracht. Es war kaum ein Begriff dabei, den ich _nicht_ unter “freihaltebedürftig” und “Allgemeingut” und damit urheberrechtlich völlig irrelevant einordnen würde. Auf dieser Basis PG vorzuwerfen, Elyrion sei ein Plagiat von Arcane Codex und damit Herstellung/Vertrieb des ersteren ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist meiner Meinung nach … gewagt.
Auch die BGH-Entscheidung “Laras Tochter” heranzuziehen, um den Vertrieb von Elyrion seitens PG untersagen zu lassen, ist IMO so nicht haltbar. Bei dem besagten Fall war der neue Roman (also “Laras Tochter”) derart eng an das Original (”Dr. Schiwago”) angelehnt, dass ersteres ohne letzteres kaum einen eigenen Sinn geschweige denn storytechnischen Zusammenhang gehabt hätte. Dies bei zwei Fantasy-RPGs anzunehmen, grenzt für mich an Unmöglichkeit, solange nicht ganze Textpassagen fast eins zu eins übernommen wurden _und_ die eine Welt quasi das gesamte Konstrukt inklusive bedeutender Regelansätze übernimmt. Die einschlägigen Rezensionen lesen sich jedenfalls nicht so (wobei ich dies wie gesagt mangels genauerer Kenntnis nicht beurteilen kann). Auf die vertragsrechtlichen Erörterungen möchte ich gar nicht eingehen, weil dies ohne Kenntnis der Verträge Stochern im Nebel ist.
Der Hinweisbeschluss des Kölner LGs ist da schon ein ziemlich eindeutige Angelegenheit. Sollte NaSta nicht mit einer erneuten Einreichung bei Gericht die Hinweise des LGs entkräftet haben, sieht es nach einer vergleichsweise klaren Angelegenheit für PG aus, jedenfalls was den urheberrechtlichen Teil angeht. Es bleibt in jedem Fall spannend.